Schimmel in der Wohnung ist ein bekanntes Problem, doch was ist mit unsichtbaren Gasen wie Formaldehyd? Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder diese renoviert wurde, kann eine erhöhte Schadstoffbelastung vorliegen. Erfahren Sie hier, was Sie als Mieter tun können und wann der Vermieter in der Pflicht steht.
Wann liegt ein Mangel vor?
Grundsätzlich muss eine Mietwohnung so beschaffen sein, dass von ihr keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Wenn Grenzwerte für Formaldehyd (der Richtwert des Umweltbundesamtes liegt bei 0,1 ppm) dauerhaft überschritten werden, kann dies einen Mietmangel darstellen. Die Ursache liegt oft in fest verbauten Materialien wie:
- Verklebten Teppichböden
- Wandverkleidungen oder Deckenpaneelen
- Fest installierten Einbauschränken
Beweislast und Vorgehensweise
Das Problem für Mieter: Sie müssen den Mangel belegen. Bevor Sie einen teuren Gutachter einschalten, empfiehlt es sich, die Belastung selbst zu dokumentieren. Ein einfacher Schnelltest kann hier als erste Indikation dienen.
Schritte bei hoher Belastung
- Vermieter informieren: Setzen Sie den Vermieter schriftlich über den Verdacht in Kenntnis.
- Messung durchführen: Nutzen Sie einen zuverlässigen Test, um konkrete Werte zu erhalten.
- Rechtliche Beratung: Bei dauerhafter Überschreitung kann eine Mietminderung oder eine Sanierung durch den Vermieter in Betracht kommen.
Erfahren Sie mehr über die gesundheitlichen Risiken in unserem Artikel: Wie gefährlich ist Formaldehyd?



