Auf einen Blick
- Nach dem 6. August 2026 gelten EU-weit neue Emissionsgrenzwerte für erfasste Erzeugnisse.
- Für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis beträgt der Grenzwert 0,062 mg/m³.
- Für andere erfasste Erzeugnisse gilt 0,080 mg/m³.
- Gemessen wird unter festgelegten Prüfkammerbedingungen – nicht direkt im Wohnzimmer.
- Die Verordnung enthält Ausnahmen und macht Produkte nicht automatisch „formaldehydfrei“.[1]
Neue Möbel, Bodenbeläge oder Holzwerkstoffe können Stoffe an die Raumluft abgeben. Formaldehyd gehört zu den Stoffen, die dabei besonders häufig diskutiert werden. Mit der Verordnung (EU) 2023/1464 wurde deshalb REACH-Anhang XVII um Eintrag 77 ergänzt. Seit dem Stichtag gelten erstmals EU-weit einheitliche Grenzwerte für die Formaldehydfreisetzung aus vielen neuen Erzeugnissen.[1]
Die Zahlen wirken auf den ersten Blick eindeutig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch vor allem wichtig, sie richtig einzuordnen: Die Grenzwerte beschreiben die Emission eines Produkts unter definierten Prüfbedingungen. Sie sind weder ein pauschales Gesundheitsurteil über ein Möbelstück noch ein direktes Messergebnis für die Luft in einem bestimmten Raum.
Welche Grenzwerte gelten?
Eintrag 77 unterscheidet zwei zentrale Produktgruppen. Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis dürfen nach dem 6. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die unter den festgelegten Prüfbedingungen gemessene Formaldehydkonzentration 0,062 mg/m³ überschreitet. Für andere von der Regelung erfasste Erzeugnisse beträgt der Grenzwert 0,080 mg/m³.[1]
| Produktgruppe | Emissionsgrenzwert |
|---|---|
| Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis | 0,062 mg/m³ |
| Andere erfasste Erzeugnisse | 0,080 mg/m³ |
Wichtig: Diese Werte beziehen sich auf die Freisetzung aus dem geprüften Erzeugnis in einer Prüfkammer. Sie sind nicht mit einer beliebigen Messung in einem bewohnten Raum austauschbar.[1]
Die Anlage 14 der Verordnung beschreibt dafür Referenzbedingungen. Dazu gehören unter anderem Temperatur, relative Luftfeuchte, Luftaustausch und der sogenannte Beladungsfaktor – also das Verhältnis von Produktoberfläche zu Prüfkammer-Volumen. Dadurch sollen Ergebnisse zwischen Produkten und Laboren vergleichbarer werden.[1]
Warum Produktgrenzwert und Raumluftwert nicht dasselbe sind
In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Zahlen häufig vermischt. Neben den neuen Produktgrenzwerten nennt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte für Formaldehyd einen Richtwert von 100 µg/m³ beziehungsweise 0,100 mg/m³ für die Innenraumluft. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sollte dieser Wert auch kurzzeitig über 30 Minuten nicht überschritten werden.[2]
Der Unterschied ist entscheidend:
- Der Produktgrenzwert bewertet die Emission eines einzelnen Erzeugnisses unter standardisierten Prüfbedingungen.
- Der Innenraumrichtwert dient der gesundheitlichen Bewertung der tatsächlichen Raumluft.
- Die reale Konzentration in einem Zimmer hängt nicht nur von einem Produkt ab, sondern beispielsweise auch von Raumgröße, Luftwechsel, Temperatur, Feuchtigkeit und weiteren Quellen.
Ein Möbelstück kann daher nicht allein anhand einer Raumluftmessung rechtssicher auf REACH-Konformität geprüft werden. Umgekehrt garantiert ein regelkonformes Produkt nicht, dass in einem Raum keinerlei Formaldehyd vorkommt.
Welche Produkte können Formaldehyd freisetzen?
Das Umweltbundesamt nennt Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel und bestimmte Dämmstoffe als wichtige mögliche Quellen in Innenräumen. Darüber hinaus kann Formaldehyd unter anderem in Tabakrauch, Desinfektionsmitteln, Textilien und weiteren Produkten vorkommen.[2]
Holzwerkstoffe spielen eine besondere Rolle, weil bei ihrer Herstellung Bindemittel eingesetzt werden. Das betrifft beispielsweise Spanplatten, MDF oder andere verklebte Platten, die in Möbeln und im Innenausbau verwendet werden. Das UBA empfiehlt, bei Holzwerkstoffen auf möglichst geringe Emissionen und anerkannte Umweltzeichen wie den Blauen Engel zu achten.[3]
Wer neue Möbel kauft oder renoviert, kann deshalb sinnvoll nachfragen:
- Gibt es Angaben zu Formaldehydemissionen?
- Wurde das Produkt nach einem einschlägigen Prüfverfahren bewertet?
- Trägt das Produkt ein Umweltzeichen mit Emissionsanforderungen?
- Lassen sich großflächig eingesetzte Holzwerkstoffe vermeiden oder durch emissionsärmere Alternativen ersetzen?
Praxistipp: Eine seriöse Produktinformation nennt Prüfgrundlage und Messbedingungen. Ein unspezifischer Werbesatz wie „schadstoffarm“ sagt ohne nachvollziehbaren Bezug deutlich weniger aus.
Gilt die Regel für jedes Produkt?
Nein. Die Verordnung enthält ausdrücklich Ausnahmen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Erzeugnisse, bei denen Formaldehyd ausschließlich natürlich in den verwendeten Materialien vorkommt, Produkte für reine Außenanwendungen, bestimmte ausschließlich industrielle oder gewerbliche Anwendungen, einige bereits anderweitig regulierte Produktgruppen sowie gebrauchte Erzeugnisse.[1]
Auch für Straßenfahrzeuge gilt ein eigener Zeitplan: Die entsprechende Regelung für den Fahrzeuginnenraum greift nach dem 6. August 2027.[1]
Eine pauschale Zertifizierungspflicht für sämtliche Möbel wäre daher eine unzutreffende Verkürzung. Der Verordnungstext formuliert Emissionsgrenzwerte und Ausnahmen. Eine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten sichtbaren Verbraucherlabel oder zu einer speziellen „Formaldehyd-Konformitätserklärung“ lässt sich daraus nicht für jedes Produkt ableiten.
Was bedeutet die Änderung für Verbraucher?
Die neue Regel richtet sich in erster Linie an das Inverkehrbringen von Produkten. Verbraucher erhalten dadurch keinen direkten Messwert für die eigene Wohnung. Trotzdem verbessert die einheitliche Grenze die Grundlage dafür, Emissionen bereits auf Produktebene zu begrenzen.
Für den Alltag bleiben drei Schritte sinnvoll:
- Beim Kauf auf emissionsarme Materialien achten. Umweltzeichen und nachvollziehbare Prüfberichte sind aussagekräftiger als allgemeine Werbeversprechen.[3]
- Nach Renovierungen oder neuen Möbeln regelmäßig lüften. Das UBA nennt Lüften und feuchtes Wischen als allgemeine Maßnahmen zur Verringerung möglicher Raumluftbelastungen.[2]
- Auffälligkeiten systematisch eingrenzen. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, sollte zunächst geklärt werden, welche Materialien oder Gegenstände als Quelle infrage kommen.
Woran erkenne ich eine belastbare Produktangabe?
Eine Zahl allein reicht nicht. Aussagekräftig wird sie erst zusammen mit dem Prüfverfahren, der geprüften Produktgruppe und den Randbedingungen. Bei einer Herstellerangabe sollte deshalb erkennbar sein, ob sie sich auf die neue EU-Regelung, ein Umweltzeichen oder ein anderes Prüfprogramm bezieht. Begriffe wie „schadstoffarm“, „ökologisch“ oder „geprüfte Qualität“ sind ohne diesen Kontext keine konkrete Emissionsangabe.
Hilfreich ist außerdem die Frage, ob die Information für das vollständige Endprodukt oder nur für einen einzelnen Werkstoff gilt. Ein Schrank kann beispielsweise aus mehreren Platten, Beschichtungen, Kantenmaterialien, Klebstoffen und Beschlägen bestehen. Eine Aussage zu einer einzelnen Komponente beschreibt nicht automatisch das gesamte Möbelstück.
Wer widersprüchliche Angaben findet, sollte nicht versuchen, die Werte unmittelbar miteinander zu vergleichen. Unterschiede können aus verschiedenen Prüfverfahren, Einheiten oder Bezugsbedingungen entstehen. In diesem Fall ist eine Nachfrage beim Hersteller oder – bei einer konkreten Innenraumbelastung – eine fachlich geplante Raumluftuntersuchung sinnvoller als eine vorschnelle Schlussfolgerung.
Wer sich zunächst einen Überblick verschaffen möchte, findet in unserer Checkliste zu möglichen Formaldehydquellen typische Ansatzpunkte. Für die Frage, wann eine belastbare quantitative Untersuchung sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag zur Formaldehyd-Labormessung die Unterschiede zwischen Orientierung und professioneller Messung.
Wo Pollupatch einzuordnen ist
Pollupatches dienen als Orientierungshilfe, um mögliche Formaldehydquellen im Raum gezielt einzugrenzen. Die Produktseite beschreibt ausdrücklich, dass für eine nachweisliche Beweisführung eine professionelle Analyse erforderlich sein kann.[4]
Ein Pollupatch-Ergebnis ist deshalb kein Nachweis, dass ein Möbelstück die Anforderungen des REACH-Eintrags 77 erfüllt oder nicht erfüllt. Dafür gelten die in der Verordnung definierten Prüfkammerbedingungen. Die Stärke einer räumlichen Orientierung liegt an anderer Stelle: Mehrere verdächtige Gegenstände oder Bereiche können vergleichend betrachtet werden, bevor über weitere Schritte entschieden wird.
Pollupatch kann dabei helfen, mögliche Quellen im Raum systematisch einzugrenzen. Für rechtlich belastbare oder quantitative Aussagen ist eine professionelle Messung erforderlich.
So funktioniert der Pollupatch-Formaldehyd-Test
Häufige Fragen zu den EU-Formaldehydgrenzwerten
Sind Möbel seit August 2026 formaldehydfrei?
Nein. Die Verordnung setzt Emissionsgrenzwerte unter festgelegten Prüfbedingungen. Sie verlangt keine vollständige Null-Emission und enthält zudem Ausnahmen.[1]
Kann ich den Wert von 0,062 mg/m³ in meiner Wohnung selbst nachmessen?
Der Wert gehört zum standardisierten Produktprüfverfahren. Eine Raumluftmessung beantwortet eine andere Frage und wird von Raumgröße, Lüftung, Temperatur und mehreren möglichen Quellen beeinflusst.
Ist 0,062 mg/m³ der neue Innenraumrichtwert?
Nein. Das UBA nennt für die Innenraumluft weiterhin einen Richtwert von 100 µg/m³ beziehungsweise 0,100 mg/m³. Produktgrenzwert und Innenraumrichtwert haben unterschiedliche Bewertungszwecke.[2]
Müssen alle Produkte ein neues Formaldehydlabel tragen?
Eine pauschale Pflicht zu einem bestimmten sichtbaren Verbraucherlabel ergibt sich aus Eintrag 77 nicht. Hersteller und Inverkehrbringer müssen die einschlägigen Anforderungen beachten; welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, ist davon getrennt zu betrachten.[1]
Kann Pollupatch die REACH-Konformität eines Möbelstücks bestätigen?
Nein. Pollupatch ist eine Orientierungshilfe zur Eingrenzung möglicher Quellen. Ein Konformitätsnachweis erfordert das dafür vorgesehene Prüfverfahren.[1][4]
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1464 – EUR-Lex
- Umweltbundesamt: Formaldehyd
- Umweltbundesamt: Bei Spanplatten und Holzwerkstoffen auf Label achten
- Pollupatch: Produktbeschreibung und Einordnung als Orientierungshilfe
Stand: 23. September 2026. Dieser Beitrag ordnet die Regelung allgemein ein und ersetzt keine Rechts- oder Prüfberatung.
